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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Stadtwerke Eisenhüttenstadt GmbH, kurz SWE, gibt eine Kundenkarte namens HÜTTECARD heraus.
  2. Der Kunde der SWE erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der HÜTTECARD durch seine Unterschrift auf der für ihn personalisierten Karte als verbindlich an.
  3. Die Karte wird unter folgender Voraussetzung für letztverbrauchende Kunden der SWE angeboten: Der Kunde hat einen auf seinen Namen laufenden Strom- und/oder Gasvertrag mit der SWE abgeschlossen.
  4. Die HÜTTECARD ist vor dem Bezahlen vorzuzeigen. In Einzelfällen ist das Vorzeigen der HÜTTECARD bereits beim Bestellvorgang oder bei der Anmeldung notwendig. Rückwirkend besteht kein Rabattanspruch.
  5. Die HÜTTECARD ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift.
  6. Die SWE ist jederzeit berechtigt den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen. Die in den öffentlichen Leistungsverzeichnissen genannten HÜTTECARD-Angebote sind unverbindlich. Die jeweiligen Sofortrabatte der angeschlossenen Leistungsträger sind unter www.hüttecard.de einzusehen. Sollte es der SWE aus wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, den Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Die HÜTTECARD gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
  8. Kommt die Karte abhanden, so kann jederzeit die Ausstellung einer Ersatzkarte gegen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro erfolgen. Bei Bedarf stellt die SWE auch eine Partnerkarte gegen selbigen Beitrag aus. Die Beantragung erfolgt im i-point der SWE.
  9. Die SWE übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Angebote der im Leistungsverzeichnis genannten Leistungsträger. Die SWE tritt nur als Vermittler auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
  10. Die SWE ist berechtigt, diese Allgemeinen HÜTTECARD-Bedingungen jederzeit zu ändern. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde diese Änderungen an.
  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eisenhüttenstadt.

Stadtwerke Eisenhüttenstadt,
Stand: 05/2018